Die Rajneesh Times

Nr. 24 vom 28.September 1984 berichtete über meinen Ausstieg aus Gewissensgründen und gleichzeitig über eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wg. Verleumdung. Diese Klage sollte erst an meinem 51. Geburtstag - am 26. Juni 2002 (1 BvR 670/91) vom Bundesverfassungsgericht positiv entschieden werden:

Nach 18 Jahren diffamierender Berichterstattung in der Öffentlichkeit dürfen sich deutsche Beamte nicht mehr grundlos negativ über OSHO und seine Gemeinschaft äußern, denn es verstößt gegen das Grundgesetz: Beschluss vom 26. Juni 2002 (1 BvR 670/ 91)

"...es der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen, in amtlichen Verlautbarungen jeder Art die Osho-Bewegung und die ihr angehörenden Gemeinschaften mit den Attributen "destruktiv" und "pseudoreligiös" zu belegen und weiter öffentlich zu behaupten, die Mitglieder solcher Organisationen würden weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit manipuliert. Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts über die Nichtzulassung der Revision wird in diesem Umfang gegenstandslos".

24 Jahre später: Im November 2008 wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der zu langen Dauer des Justizverfahrens, die gegen Artikel 6 § 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hatte, zu einer Strafzahlung verurteilt.

Anfang der 80iger verleumdeten viele Politiker und die Presse die aufkommenden neuen Reform-Bewegungen. Sie zeigen damit ein sehr mangelndes Demokratieverständnis. In diesem Klima verstärkte sich mein Gewissenskonflikt und so veröffentlichte ich alle Informationen an den SPIEGEL, der auch meine Anwaltskosten übernahm.Der Gewissenskonflikt war der Einzige, der jemals in Deutschland anerkannt wurde.

 

Die Revision wurde vom BGH in Karlsruhe abgelehnt - sonst hätten wir den perfekten Überwachungsstaat. Mehr über OSHO: www.dhyan.de