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Fahndung mit digitalen Ausweisbildern lässt den Überwachungsstaat
näherrücken. Die nötigen Technologien zur Gesichtserkennung
werden bereits erprobt.
Von FOCUS-Online-Autorin Christiane Schulzki-Haddouti
Eigentlich sollen Fotos und Fingerabdruck in Ausweisen für fälschungssichere
Dokumente sorgen. Gespeichert sind die Daten bislang nur auf einem im
Ausweis integrierten Chip. Dass die Daten nun in einer zentralen oder
dezentralen Datei gespeichert werden sollen, galt bislang als ausgeschlossen.
Doch die Bundesregierung will digitale Ausweisbilder künftig für
Fahndungszwecke nutzen.
Passfoto-Fahndung:
Datenschützer lehnen Schäubles Plan ab. Aus gutem Grund: Die
Passfotos lassen sich inzwischen für weit mehr verwenden als nur
für einen Fahndungsaufruf. Wurde das Bild für den elektronischen
Pass erstellt, lassen sich die besonderen Merkmale des Gesichts von einer
Software erfassen und auswerten. Dieses biometrische Profil lässt
sich dann mit anderen Profilen per Knopfdruck abgleichen. Das Bild dient
damit einer erkennungsdienstlichen Erfassung der gesamten Bevölkerung.
Passantenüberwachung auf der Rolltreppe
Das Bundeskriminalamt testete im Winter bereits mit einem Video-Gesichtserkennungsprojekt
im Mainzer Hauptbahnhof, ob sich bestimmte Personen anhand ihrer biometrischen
Daten aus einer sich relativ schnell bewegenden Menschenmenge herausfiltern
lassen. Sechs Kameras erfassten zwölf Wochen lang Passanten auf einer
Rolltreppe und einem Teil der Steintreppe in der Eingangshalle des Mainzer
Hauptbahnhofes und glichen dabei ihre erfassten Gesichtsmerkmale mit denen
von 200 Freiwilligen ab.
Der Test soll ein Erfolg gewesen sein – genaue Ergebnisse legte
die Behörde allerdings nicht vor. Gleichwohl scheint er die Hoffnungen
genährt zu haben, auf diese Weise biometrische Personenfahndungen
durchführen zu können, was das neue Gesetz nun rechtlich ermöglichen
soll. Mit dem biometrischen Steckbrief eines Gesuchten könnten die
5300 Passregister der Republik flott durchforstet werden.
Nur fünf Prozent Fehlerquote
Brian Lovell, zuständiger Wissenschaftler für intelligente Bildverarbeitung
an der Universität von Queensland, weiß, dass aktuelle Gesichtserkennungstechniken
mit Fotografien in Passqualität bereits eine Erkennungsgenauigkeit
von 95 Prozent erzielen können. Er arbeitet derzeit an einem System,
das mehrere Gesichter in einer Videosequenz erkennen kann.
Auch verschiedene Gesichtsstellungen können dabei berücksichtigt
werden. Dabei soll das System bereits gute Erkennungsraten über ein
breites Spektrum von Kopfhaltungen und unterschiedlichen Beleuchtungsverhältnissen
liefern.
Dreidimensionale Gesichtserkennungssysteme mit wesentlich besserer Erkennungsqualität
setzt bereits die Polizei in Tokio an Bahnhöfen und anderen Brennpunkten
ein. Die Geräte, die in Sekundenbruchteilen ein dreidimensionales
Bild der Zielperson aufnehmen und mit gespeicherten zweidimensionalen
Bildern vergleichen, erzielen nach Angaben von Hersteller NEC bereits
Erkennungsraten von 96 Prozent. Allerdings verschlechtert sich die Erkennungsleistung
um zehn bis 20 Prozent, wenn sich Lichtverhältnisse und Gesichtsausdruck
ändern.
Verdächtiges Verhalten automatisch erkennen
Forscher arbeiten bereits an Systemen, die nicht nur Leute erkennen, sondern
gleichzeitig auch ihr Verhalten auswerten sollen. Am australischen Nationalen
Forschungsinstitut für Informations- und Kommunikationstechnologie
befasst sich Forschungsdirektor Chris Scott mit der Frage, wie solche
Systeme für präventive Aufgaben eingesetzt werden können:
„Wir arbeiten an Algorithmen, um nicht nur auf der Grundlage der
Gesichtserkennung nach einer Person zu suchen, sondern um den Bedrohungsgrad
zu analysieren, den man vom aktuellen Verhalten der Person ableiten kann.“
Derart intelligente Auswertungssysteme sollen bereits in New York zum
Einsatz kommen. Die öffentlichen Verkehrsbetriebe erteilten kurz
nach den Bombenattentaten in London einen 212 Millionen US-Dollar schweren
Auftrag an das Rüstungsunternehmen Lockheed Martin, um das U-Bahnnetz
mit einem intelligenten Videoüberwachungssystem auszurüsten.
Virtuelle Überwachungsdatei schon Realität
Auch wenn das Passgesetz noch eine bundesweite Datei verbietet, die derartige
Anwendungen bundesweit unterstützen könnte, wird der einfache
Online-Zugriff bald die Forderung nach weitergehenden Nutzungen hervorrufen.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar jedenfalls befürchtet,
dass mit dem Online-Zugriff schon jetzt „virtuell eine große
Datei der Passbilder entsteht, auch wenn sie räumlich auf mehr als
5000 kommunale Stellen verteilt ist“.
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